Erklärung zur Barrierefreiheit

Barrierefreiheitserklärung für die Website des Bestattungshauses Klemmer-Roth

Das Bestattungshaus Klemmer-Roth setzt sich aktiv dafür ein, ihre Website barrierefrei zugänglich zu gestalten. Rechtsgrundlagen für die Barrierefreiheit sind das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) sowie die harmonisierte europäische Norm EN 301 549 in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website: www.klemmer-roth.de. Ergänzend haben wir eine vereinfachte Version der Website bereitgestellt, die alle Inhalte in textbasierter Form darstellt. Auf visuelle Gestaltungselemente wie Bilder und komplexe Layouts wurde bewusst verzichtet, um eine reizreduzierte und besonders zugängliche Nutzung zu ermöglichen.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist derzeit teilweise barrierefrei. Die Umsetzung der Anforderungen erfolgt schrittweise. Grundlage der Bewertung ist eine interne Prüfung, zuletzt durchgeführt am 5. Mai 2025.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht priorisierter Maßnahmen:

MaßnahmebereichRelevanzStatus
Strukturierung (Landmarks)MittelIn Planung
Semantik von LinksHochIn Planung
Alternativtexte für BilderHochIn Planung

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Derzeit bestehen insbesondere folgende Einschränkungen:

Einige PDF-Dokumente entsprechen nicht den aktuellen Standards. Eine nachträgliche Anpassung älterer Dokumente ist derzeit nicht vorgesehen.

Alternativtexte für Bilder und Bedienelemente sind teilweise unvollständig oder fehlen ganz, was die Nutzung mit Screenreadern einschränken kann.

Interaktive Komponenten sind nicht durchgängig per Tastatur bedienbar.

3. Kontakt und Feedback

Wenn Sie auf Barrieren stoßen oder Inhalte in einer barrierefreien Form benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Bestattungshaus Klemmer-Roth
Karolingerring 26
50678 Köln
E-Mail: info@klemmer-roth.de
Telefon:  0221 - 931 84 80
Website: www.klemmer-roth.de

Wir bemühen uns, Ihre Anfrage möglichst zeitnah zu beantworten.

4. Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Auffassung sein, dass Ihre Anfrage nicht zufriedenstellend bearbeitet wurde, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden:

Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Website: https://www.lbb.nrw.de


Diese Erklärung wurde zuletzt aktualisiert am 5. Juni 2025.